Grundlagen der Hygiene und Desinfektion - Dokumentation von Hygienemaßnahmen
Hygieneplan
Das Vorhalten eines Hygieneplans wird in unterschiedlichen Gesetzen für unterschiedliche Branchen vorgeschrieben. Das bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert beispielsweise in § 23 u. a. einen Hygieneplan für Dialyseeinrichtungen und in § 36 u. a. für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, die nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 IfSG fallen. In der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) werden die Not- und Rettungsdienste zur Vorhaltung eines Hygieneplans aufgefordert.
In Hygieneplänen werden alle hygienerelevanten Maßnahmen und Abläufe festgelegt. Inhalte sind z. B.:
- Hygienemanagement und Risikobewertung
- Basishygiene mit
- Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten
- Wäschehygiene etc.
- Lebensmittelhygiene
- Abfallbeseitigung und Schädlingsbekämpfung
- Erste Hilfe
- Desinfektions- und Reinigungspläne
- Anforderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von multiresistenten Erregern (MRE)
- etc.
Weitere Informationen:
Desinfektionsplan
Desinfektionspläne sind Bestandteil des Hygieneplans.
Der Desinfektionsplan legt Details zu Desinfektionsmaßnahmen fest:
was? - womit? - wie? - wie oft? - wer?
Bsp.:
- Was desinfizieren Sie?
Desinfektion von Händen, Fußböden, Flächen, Instrumenten, Geräten - Womit desinfizieren Sie?
Art des Desinfektionsmittels, Utensilien - Wie desinfizieren Sie?
Vorgehensweise bei der Desinfektion - Wie oft desinfizieren Sie?
Routinemäßige Frequenzen, bei Kontamination sofort - Wer führt die Desinfektionsmaßnahmen durch?
Festlegung, wer (Berufsgruppe) für die Durchführung der Desinfektion verantwortlich ist.
Weitere Informationen:
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